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Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung und meist auch eine Summenversicherung. Bei Eintritt des Todes des Versicherten wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. In Deutschland reicht die Geschichte der Lebensversicherung bis in Jahr 1827 zurück.
Geschichtlicher Hintergrund
Von jenem Zeitpunkt an verkaufte die Gothaer Lebensversicherungsbank unter Ernst-Wilhelm Arnoldi ihre Leistungen. Das Versicherungsleistungen im Todesfall ausgezahlt wurden, gab es schon in der Antike, dass die Leistungen aber auf einer systematisch kalkulierte Basis beruhen, ist ein Produkt des späten 17. Jahrhunderts.
Rechtsformen von in Deutschland vorkommenden Lebensversicherungen sind die Aktiengesellschaften, der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und die Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts. Über die deutschen Versicherungen wacht im Inland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie ist für die Zulassung und Aufsicht verantwortlich.
Struktur der Lebensversicherung
In Bezug auf den Beginn der Versicherung unterscheidet man zwischen drei Arten von Beginnen, die alle erfüllt sein müssen: der technische, rechtliche und materielle Beginn. Mit dem technischen Beginn ist der im Vertrag beschriebene Zeitpunkt des frühesten Versicherungssschutzes gemeint. Bevor die Versicherung nicht von den Vertragsparteien angenommen worden ist, kann der Versicherungsschutz nicht rechtlich beginnen. Mit dem Eingang des Einlösungsbeitrages beim Versicherer startet der materielle Beginn.
Auf der Kundenseite gibt es den Beitragszahler, die versicherte Person und den Bezugsberechtigten. Der Beitragszahler ist die Person, die den Beitrag tatsächlich leistet. Die Fälligkeit der Versicherungsleistung hängt von der versicherten Person ab. Tritt der Versicherungsfall ein, erhält der Bezugsberechtigte von dem Versicherer die Leistungen. Bezugsberechtigte sind meist die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers.
Arten der Lebensversicherung
Es gibt eine Reihe verschiedener Versicherungsarten. Zur Risikolebensversicherung gehört u.a. die kurzfristige Lebensversicherung. Deren Leistung wird fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Bei lebenslangen Todesfallversicherungen unterscheidet man zwischen abgekürzter und lebenslanger Prämienzahlung.
Bei den Kapitallebensversicherungen differenziert man zwischen der Erlebensfallversicherung und der abgekürzten (oder auch gemischten) Lebensversicherung. Bei letzterer wird die Leistung entweder beim Todesfall oder nach Ablauf des Versicherungsvertrages fällig. Bei einer verbundenen Lebensversicherung sind zwei Personen versichert.
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Das die Versicherer ab Juli 2008 ihre Kosten offenlegen müssen, erleichtert den Versicherungsvergleich. Treten Sie mit denselben Vorgaben an mehrere Versicherer heran und vergleichen Sie die Konditionen. Haben Sie ein Augenmerk auf die Kosten für den Abschluss und die Verwaltung.
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