In nahezu jedem Versicherungsvertrag findet sich dieser Satz:„ Die mit dem Abschluss Ihres Vertrages verbundenen Kosten werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt.“ Dieser Satz wird von den meisten Kunden nicht weiter beachtet, ist aber der Grund dafür, dass es bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung nur sehr wenig oder gar kein Geld zurück gibt. …weiterlesen
Mittwoch, 3. März 2010, 17:22 Uhr
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In nahezu jedem Versicherungsvertrag findet sich dieser Satz:„ Die mit dem Abschluss Ihres Vertrages verbundenen Kosten werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt.“ Dieser Satz wird von den meisten Kunden nicht weiter beachtet, ist aber der Grund dafür, dass es bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung nur sehr wenig oder gar kein Geld zurück gibt. …weiterlesen
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