1. Schritt 2. Schritt
Meine Lebensversicherung soll folgende Leistungen beinhalten:
Anlagebetrag (mind. 40 EUR) monatlich: * EUR
oder einmalig * EUR
Ich möchte mit meiner Vorsorge beginnen am  * 01. (Datum)
Ab welchem Lebensjahr soll die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung beginnen? (Endalter) *
Oder alternativ: Wieviel Jahre Laufzeit soll Ihre Lebensversicherung haben (Beitragszahlungsdauer) *
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) * ..
Berufsstatus *



Vorzeitige Kündigung ist teuer

In nahezu jedem Versicherungsvertrag findet sich dieser Satz:„ Die mit dem Abschluss Ihres Vertrages verbundenen Kosten werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt.“ Dieser Satz wird von den meisten Kunden nicht weiter beachtet, ist aber der Grund dafür, dass es bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung nur sehr wenig oder gar kein Geld zurück gibt.Jährlich kündigen Millionen Kunden ihre Versicherung vor Ende der Laufzeit, das Geld, dass der Kunde dann erstattet bekommt ist der Rückkaufswert, bei dem der Kunde nicht überprüfen kann, ob er richtig berechnet ist oder nicht. Diese fehlende Transparenz wird von den Verbraucherschützern stark kritisiert, denn ohne Geschäftsinterne Zahlen und einen Abschluss als Versicherungsmathematiker kann man den Rückkaufswert nicht überprüfen. Damit nicht jeder Kunde ein nachträgliches Fernstudium oder ähnliches absolvieren muss, kämpfen die Verbraucherschützer schon seit langem gegen die Intransparenz des Rückkaufswerts und haben jetzt überraschend einen kleinen Sieg errungen, der es den Kunden nun ermöglicht mehr Geld bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung zu bekommen. Nach einer Klage vorm Oberlandesgericht Köln ist es zu einer Änderung der Bedingungen in Versicherungsverträgen gekommen. Die Versicherer haben nun kein Recht mehr eine Stornogebühr abzuziehen und diejenigen, bei denen eine Stornogebühr abgezogen wurde haben das Recht diese vom Versicherer zurück zu verlangen. Außerdem wurde nach Meinung des Gerichts der Mindestrückkaufswert falsch berechnet und ist zu niedrig.
Versicherungskunden, die nicht vor dem Jahr 2002 ihren Vertrag gekündigt haben können also Ansprüche erheben und sich das Geld zurück holen, dass die Versicherungen zu Unrecht einbehalten haben. Alle Ansprüche, die älter als acht Jahre sind, sind leider schon verjährt und die Kunden haben keinen Anspruch mehr.
Bereits vor fünf Jahren wurden die Versicherer per Gerichtsbeschluss dazu aufgefordert die Rückkaufswerte bei Verträgen, die bis 2001 abgeschlossen wurden um 50 Prozent höher anzusetzen, die Versicherer haben aber eine Möglichkeit gefunden diese Bestimmung zu umgehen und für Verträge, die nach 2001 abgeschlossen wurden wurde das Urteil des Bundesgerichtshofs nicht mehr berücksichtigt.

Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 03. März 2010 um 17:22 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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